Nachhaltigkeit

Information  gemäß Transparenzverordnung zu Nachhaltigkeit im Rahmen der Vermittlung  von Finanzanlageprodukten und/oder Versicherungsanlageprodukten

 März 2021

Die  Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates  vom 27. November  2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor  bezieht sich auch auf Versicherungsanlageprodukte und die Beratung  für  diese Produkte durch  Versicherungsvermittler. Die  Verordnung soll  Transparenz  für  die Einbeziehung  von Nachhaltigkeitsrisiken und  für  die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen schaffen.

Sie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten.

Keine Berücksichtigung  von nachteiligen  Auswirkungen auf  Nachhaltigkeitsfaktoren

 Zum jetzigen Zeitpunkt  werden nachteilige  Auswirkungen  von Investitionsentscheidungen  auf  Nachhaltigkeitsfaktoren  nicht aktiv  im Beratungsprozess  von  Versicherungsanlageprodukten berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, solche  Auswirkungen  zu berücksichtigen,  wenn sich Prozesse diesbezüglich im Markt etabliert haben.

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

 Zum jetzigen Zeitpunkt  werden Nachhaltigkeitsrisiken bei der  Beratung  von  Versicherungsanlageprodukten  nicht berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, diese generell zu berücksichtigen, sobald sich Prozesse diesbezüglich im Markt etabliert haben.

Berücksichtigung  von Nachhaltigkeitsrisiken bei  Vergütung.

 Die  Vergütung der  LeToS GmbH ist nicht an die Einbeziehung  von Nachhaltigkeitsrisiken  gekoppelt.

Ansprechpartner

Tel. +49-355-3 55 55 12
Email: info@letos-gmbh.de

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