Information gemäß Transparenzverordnung zu Nachhaltigkeit im Rahmen der Vermittlung von Finanzanlageprodukten und/oder Versicherungsanlageprodukten
März 2021
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bezieht sich auch auf Versicherungsanlageprodukte und die Beratung für diese Produkte durch Versicherungsvermittler. Die Verordnung soll Transparenz für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und für die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen schaffen.
Sie ist am 10. März 2021 in Kraft getreten.
Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Zum jetzigen Zeitpunkt werden nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht aktiv im Beratungsprozess von Versicherungsanlageprodukten berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, solche Auswirkungen zu berücksichtigen, wenn sich Prozesse diesbezüglich im Markt etabliert haben.
Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Zum jetzigen Zeitpunkt werden Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten nicht berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, diese generell zu berücksichtigen, sobald sich Prozesse diesbezüglich im Markt etabliert haben.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Vergütung.
Die Vergütung der LeToS GmbH ist nicht an die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gekoppelt.